Finanzielle Regelung und Rückzahlung des Guthabens
Ein zentraler Punkt vor der endgültigen Kontoauflösung ist die Regelung aller finanziellen Verbindlichkeiten. Existiert zum Zeitpunkt Ihrer Kündigungsanfrage ein positives Guthaben auf Ihrem Konto, ist der Anbieter gesetzlich angehalten, es Ihnen auszubezahlen. Die Auszahlung geschieht standardmäßig auf das zuletzt verwendete Einzahlungsmittel oder auf ein von Ihnen autorisiertes Bankkonto. Hierbei gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Selbstsperre. Auch die Abwicklungszeiten der Banken oder Zahlungsanbieter spielen eine Rolle. Für diese Auszahlung im Rahmen einer Kontoauflösung fallen keine Gebühren an.
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