Die Beschränkungen können pro Tag, pro Woche oder pro Monat definieren und wirken unverzüglich ein. Erfordert ein Nutzer eine ausgedehntere Auszeit, stehen Möglichkeiten zur Selbstsperre für Zeiträume von 24 h bis zu verschiedenen Monaten zur Verfügung. Zudem hinweisen wir deutlich auf außenstehende Hilfsangebote wie die BZgA und setzen Links geradewegs auf deren Hilfsangebote.
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