Die von mir eingereichten Dokumente sind nicht auf Deutsch. Bedeutet das ein Hindernis?
Unterlagen in sonstigen EU-Sprachen wie Englisch oder Französisch sind akzeptabel. Bei Dokumenten in fremden Schriftzeichen (zum Beispiel Kyrillisch oder Arabisch) verlangen wir eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische. Senden Sie freundlicherweise das Original und die Übersetzung ein, damit es keine Verzögerung gibt.
Table of Contents
Toggle